Das Kloster mit eigener Patrimonialgerichtsbarkeit
Im Jahre 1822 gelang dem heiligmäßigem Abt Isidor Teutschmann (1801—1827), dem letzten der aus der Lausitz stammenden Hohenfurther Äbte, endlich die Befreiung und Loslösung des Stiftes und seiner Besitzungen aus dem Herrschaftsbereich des Herzogtums Krummau, in welchem es nach dem Aussterben der Rosenberger (1611) gekommen war, was aber immer wieder zu Unstimmigkeiten und Streit zwischen der weltlichen Herrschaft und dem Kloster geführt hatte. Dadurch erhielt das Kloster ein selbständiges Herrschaftsgebiet mit eigener Patrimonialgerichtsbarkeit; ein Zustand, der allerdings nur bis zur Grundentlastung im Jahre 1848 andauerte und Bedeutung hatte.